Oktober 2026
Einträge im AÜG-Erlaubnisregister der Bundesagentur für Arbeit: neu beobachtet, wieder da und weggefallen, je Bundesland. Beobachtet an 31 von 31 Tagen, vom 01.10.2026 bis 31.10.2026. Diese Ausgabe ist endgültig.
- Neu beobachtet
- 616
- Weggefallen
- 1.022
- Saldo
- −394 davon wieder da: 12
- Bestand Monatsende
- 25.349 Registereinträge, keine Firmen
Je Bundesland
Wo Einträge dazukamen und wegfielen
- neu beobachtet
- weggefallen
| Bundesland | Neu beobachtet | Wieder da | Weggefallen | Saldo | Bestand Anfang | Bestand Ende |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 88 | 0 | 148 | −60 | 3.329 | 3.269 |
| Bayern | 82 | 2 | 166 | −82 | 4.173 | 4.091 |
| Berlin | 34 | 2 | 50 | −14 | 1.080 | 1.066 |
| Brandenburg | 14 | 0 | 20 | −6 | 546 | 540 |
| Bremen | 8 | 0 | 14 | −6 | 431 | 425 |
| Hamburg | 32 | 3 | 45 | −10 | 1.081 | 1.071 |
| Hessen | 60 | 1 | 102 | −41 | 2.097 | 2.056 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 13 | 0 | 14 | −1 | 348 | 347 |
| Niedersachsen | 38 | 0 | 80 | −42 | 2.042 | 2.000 |
| Nordrhein-Westfalen | 126 | 4 | 187 | −57 | 5.407 | 5.350 |
| Rheinland-Pfalz | 21 | 0 | 36 | −15 | 933 | 918 |
| Saarland | 4 | 0 | 9 | −5 | 221 | 216 |
| Sachsen | 30 | 0 | 44 | −14 | 1.314 | 1.300 |
| Sachsen-Anhalt | 10 | 0 | 25 | −15 | 579 | 564 |
| Schleswig-Holstein | 9 | 0 | 20 | −11 | 601 | 590 |
| Thüringen | 10 | 0 | 23 | −13 | 627 | 614 |
| Ausland | 37 | 0 | 38 | −1 | 916 | 915 |
| nicht zuordenbar | 0 | 0 | 1 | −1 | 18 | 17 |
| Deutschland gesamt | 616 | 12 | 1.022 | −394 | 25.743 | 25.349 |
Vergleich
Gegenüber dem Vormonat
Oktober 2026 ist die erste Monatsausgabe. Einen Vormonat zum Vergleich gibt es erst ab der nächsten.
Methodik
Was gezählt wird und was die Zahlen nicht belegen
- Quelle
- Das AÜG-Erlaubnisregister der Bundesagentur für Arbeit: das öffentliche Verzeichnis aller Inhaber einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG, von der Bundesagentur täglich fortgeschrieben. alluvo lädt das Register einmal täglich am frühen Morgen und vergleicht es mit dem Abruf davor.
- Zähleinheit
- Eine Zeile im Register ist eine Adresse eines Erlaubnisinhabers. Eine Firma mit drei Niederlassungen steht dort dreimal. Alle Zahlen hier zählen Registereinträge, keine Unternehmen.
- Neu beobachtet
- Ein Eintrag, den der Abruf zum ersten Mal sieht. Das ist kein Beleg für eine neue Firma oder eine neu erteilte Erlaubnis: Es kann auch eine neue Adresse sein, eine geänderte Schreibweise oder ein Eintrag, den die Bundesagentur erneut veröffentlicht hat.
- Weggefallen und wieder da
- Weggefallen ist ein Eintrag, der in einem Abruf fehlt, nachdem er im Register stand. Das ist kein Beleg für eine widerrufene oder ausgelaufene Erlaubnis und kein Hinweis auf eine Insolvenz. Ein Umzug oder eine korrigierte Schreibweise zählt als ein weggefallener und ein neu beobachteter Eintrag. Taucht ein weggefallener Eintrag wieder auf, zählt er als „wieder da".
- Saldo und Bestand
- Saldo ist neu beobachtet plus wieder da minus weggefallen. Der Bestand am Monatsanfang ist die Zahl der Einträge im letzten Abruf vor dem Monat, der Bestand am Monatsende die im letzten Abruf des Monats.
- Basis
- Was beim ersten Abruf am 16.09.2026 schon im Register stand, zählt nicht als neu. Der Monat dieses ersten Abrufs ist deshalb keine Monatsausgabe.
- Datierung
- Jede Änderung zählt zu dem Tag, an dem ein Abruf sie zuerst sieht. Fällt ein Abruf aus, landen seine Änderungen beim nächsten Abruf. Wie viele Tage eines Monats beobachtet wurden, steht bei jeder Ausgabe.
- Bundesland
- Zugeordnet über die zuständige Agentur für Arbeit des Eintrags, deren Bezirke an den Landesgrenzen enden. Fehlt sie, entscheidet die Postleitzahl. „Ausland" sind Erlaubnisinhaber mit Anschrift außerhalb Deutschlands, „nicht zuordenbar" deutsche Anschriften ohne eindeutiges Bundesland.
- Endgültig und vorläufig
- Ein Monat ist vollständig, wenn die Beobachtung vor seinem ersten Tag begann und es einen Abruf nach seinem letzten Tag gibt. Dann ist er endgültig und wird nachträglich nicht mehr geändert. Der laufende Monat ist vorläufig und hat deshalb keine eigene Adresse.
Zitieren
So nennst du die Quelle
Du darfst die Zahlen mit Quellenangabe verwenden (CC BY 4.0). Verlinke dabei bitte die Adresse der Ausgabe, damit Leser die Methodik finden.
Quellenangabe
Quelle: alluvo Zeitarbeitsmarkt-Monitor auf Basis des AÜG-Erlaubnisregisters der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand Oktober 2026, https://alluvo.ai/zeitarbeitsmarkt-monitor/2026-10