Migration
Migration zu alluvo: der Wechsel deiner Zeitarbeitssoftware.
Du arbeitest mit einer Branchensoftware für die Zeitarbeit und prüfst, ob sich ein Wechsel lohnt. Hier steht, was bei jeder Migration zu alluvo passiert, und je Anbieter eine eigene Seite zum Umstieg.
Je Anbieter
Von welcher Software wechselst du?
Jede Seite beschreibt den Umstieg von einem Anbieter. Die Angaben zum Anbieter stammen aus öffentlichen Quellen und stehen in den Fußnoten.
- Wechsel von zvoove Was beim Umstieg von zvoove auf alluvo passiert: Daten, Parallelbetrieb, Schulung und Kosten. Lesen
- Wechsel von Attina Was beim Umstieg von Attina auf alluvo passiert: Daten, Parallelbetrieb, Schulung und Kosten. Lesen
Deine Software steht nicht dabei? Die Übernahme deiner Bestandsdaten gehört bei jedem Altsystem zum Onboarding, und das ist bei jährlicher Zahlung kostenlos. Zu den Preisen
Der Ablauf
So läuft jede Migration.
Egal, von welcher Software du kommst: Diese Schritte stehen bei jedem Umstieg an.
-
Vertrag und Export klären.
Laufzeit und Kündigungsfrist stehen in deinem Vertrag mit dem bisherigen Anbieter. Kläre dort auch, wie du deine Daten zum Vertragsende bekommst, und zieh die Exporte, solange der Vertrag läuft.
-
Nicht doppelt zahlen.
Solange dein alter Vertrag noch läuft, kosten dich alle Mitarbeiter im Einsatz, die du mitbringst, bei alluvo nichts, ohne Obergrenze. Berechnet wird nur, was durch Wachstum dazukommt. Ein Rechenbeispiel steht auf der Preisseite.
-
Die Bestandsdaten übernehmen.
Die Übernahme deiner Bestandsdaten aus dem Altsystem gehört zum Onboarding, zusammen mit der Einrichtung. Bei jährlicher Zahlung ist das Onboarding kostenlos. Nach dem Import sucht alluvo Dubletten, schiefe Formatierung und fehlende Angaben.
-
Eine Zeit lang parallel arbeiten.
Alle Module sind vom ersten Tag an dabei, trotzdem stellst du Bereich für Bereich um, wie im Zeitstrahl weiter unten. Was noch nicht umgezogen ist, läuft so lange im Altsystem weiter.
-
Das Team schulen.
Die Schulung deines Teams gehört ebenfalls zum Onboarding. Support, Online-Seminare mit Aufzeichnungen und die Wiederherstellung von Daten kosten danach nichts.
-
Den Zeitplan festlegen.
Wie lange der Umstieg dauert, hängt an der Menge deiner Daten und an der Zahl der betroffenen Mitarbeiter. Je weniger Mitarbeiter und je sauberer die Daten, desto schneller. Das Konzept dafür erarbeiten wir im Onboarding mit dir.
Schritt für Schritt
Jeder Bereich zieht um, wenn er so weit ist.
Ein Wechsel muss nicht an einem Stichtag passieren. Solange dein Vertrag beim bisherigen Anbieter gekündigt weiterläuft, hast du keinen Druck: Was noch nicht umgezogen ist, läuft dort weiter.
Big Bang nicht empfohlen
Alles an einem Stichtag umstellen. Alle Bereiche ändern sich zugleich, das ganze Team lernt auf einmal um, und jeder Fehler trifft den laufenden Betrieb.
Schritt für Schritt empfohlen
Ein Bereich nach dem anderen. Dein Team lernt alluvo dort, wo es gerade arbeitet, und die Effizienzgewinne setzen mit dem ersten Bereich ein.
-
Schritt 1: Bis zum Vertrag
Vertrieb, Recruiting, Disposition, AÜV und die Einsatzmitteilung nach § 11 AÜG.
Noch im Altsystem: Zeiten, Rechnungen, Lohn
-
Schritt 2: Zeiterfassung
Zeiten und Abwesenheiten, aus der Mitarbeiter-App oder vom Stundenzettel.
Noch im Altsystem: Rechnungen, Lohn
-
Schritt 3: Rechnungsstellung
Rechnungen aus den freigegebenen Stunden und dem Satz aus dem Rahmenvertrag.
Noch im Altsystem: Lohn
-
Schritt 4: Lohn über DATEV
Freigegebene Lohnbestandteile gehen als DATEV-Lohn-Import an dein Lohnprogramm.
Das Altsystem kann auslaufen
Ein Beispiel. Reihenfolge und Tempo legen wir im Onboarding mit dir fest.
EU Data Act
Deine Rechte beim Wechsel.
Seit dem 12. September 2025 gilt der EU Data Act. Für Cloud-Software, also auch für Branchensoftware, die du als Dienst im Browser nutzt, regelt er den Wechsel zu einem anderen Anbieter der gleichen Dienstart.1
-
Keine Hindernisse beim Wechsel.
Der bisherige Anbieter darf dir keine technischen, vertraglichen oder organisatorischen Hindernisse in den Weg legen und muss bestehende beseitigen, auch beim Übertragen deiner exportierbaren Daten (Art. 23 Data Act).
-
Auskunft über Formate und Grenzen.
Er informiert dich über die Verfahren, Methoden und Formate für den Wechsel und über die Einschränkungen, die ihm bekannt sind (Art. 26 Data Act).
-
Feste Fristen im Vertrag.
Der Vertrag muss eine Kündigungsfrist von höchstens zwei Monaten für die Einleitung des Wechsels vorsehen, eine Übergangsfrist von höchstens 30 Tagen und danach mindestens 30 Tage, in denen du deine Daten abrufen kannst (Art. 25 Abs. 2 Data Act).
-
Offene Schnittstellen ohne Entgelt.
Anbieter von Software als Dienst stellen ihren Kunden und dem neuen Anbieter für den Wechsel unentgeltlich offene Schnittstellen bereit (Art. 30 Abs. 2 Data Act).
-
Wechselentgelte laufen aus.
Bis zum 12. Januar 2027 darf ein Anbieter für den Wechsel höchstens die Kosten verlangen, die ihm unmittelbar dadurch entstehen. Ab dann darf er keine Wechselentgelte mehr erheben (Art. 29 Data Act).
Zwei Grenzen gehören dazu: Für eine Installation auf dem eigenen Server gilt dieser Teil des Data Act in der Regel nicht, und Entgelte für eine vorzeitige Kündigung eines befristeten Vertrags bleiben möglich (Art. 29 Abs. 4 Data Act). Welche Daten in deinem Fall exportierbar sind und ob beide Dienste als gleiche Dienstart gelten, entscheidet der Einzelfall. Für personenbezogene Daten gilt außerdem das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO.
Sehen ist einfacher als lesen.
Leg kostenlos los, oder buch dir 20 Minuten: Wir zeigen dir alluvo an echten Abläufen.