Das Arbeitsgesetz kennt der Dienstplan noch nicht. Konflikte erkennt er schon.

In der Schweiz setzen das Arbeitsgesetz und der GAV Personalverleih die Grenzen für Arbeitszeit und Ruhezeit. alluvo zeigt im Dienstplan schon heute Konflikte an, allerdings mit den Parametern des deutschen Marktes und nicht nach dem Arbeitsgesetz. Die Schweizer Parameter sind in Planung.

Prüfumfang alluvo

Arbeitsgesetz

Höchstarbeitszeit in der Woche
Hinweis
Ruhezeit
Hinweis
Im Code belegt Was alluvo nicht prüft, steht weiter unten.

Eingebaut

Was alluvo prüft, und wie hart.

Jede Zeile beschreibt, was die Software heute tut. Der Stempel sagt, ob alluvo etwas verhindert, nur mit Begründung zulässt oder darauf hinweist.

  1. Art. 9 ArG

    Höchstarbeitszeit in der Woche

    Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 oder 50 Stunden. alluvo rechnet die Schichten eines Mitarbeiters über mehrere Kunden zusammen und weist auf Konflikte hin. Die Schweizer Grenzen sind in Planung.

    Hinweis
  2. Art. 15a ArG

    Ruhezeit

    Zwischen zwei Arbeitstagen liegen elf Stunden Ruhezeit. alluvo zeigt im Dienstplan zu kurze Ruhezeiten zwischen Schichten an. Ob eine Ausnahme gilt, entscheidet ein Mensch.

    Hinweis

Hinweis alluvo weist hin, ein Mensch entscheidet.

Aus dem Alltag

Zwei Kunden, ein Mitarbeiter, ein Gesetz.

  1. Mit alluvo 01

    Der Dienstplan rechnet zusammen.

    alluvo rechnet die Schichten eines Mitarbeiters über alle Kunden zusammen und weist auf zu kurze Ruhezeiten und zu lange Wochen hin. Die Parameter dafür sind heute die des deutschen Marktes, die Schweizer sind in Planung.

    Gehört der Vergangenheit an

    Der Mitarbeiter arbeitet bei zwei Kunden. Kein Dienstplan sieht beide.

    Montag bis Mittwoch bei einem Kunden, Mittwochabend noch eine Schicht bei einem zweiten. Wer die Stunden zusammenrechnet, hat sie in zwei Tabellen.

    Die FolgeHöchstarbeitszeit und Ruhezeit gelten für den Mitarbeiter, nicht für den Einsatz.1

  2. Mit alluvo 02

    In Planung: das Überzeitkonto.

    Überzeitkonto und Zuschlagsberechnung nach GAV sind für alluvo in Planung.

    Gehört der Vergangenheit an

    Die Überzeit rechnet jemand am Monatsende nach.

    Stunden über der Normalarbeitszeit stehen irgendwo auf dem Rapport. Ob sie zuschlagsfrei kompensiert werden oder 25 Prozent Zuschlag bekommen, hängt an der Wochenstunde.

    Die FolgeEine falsch eingeordnete Stunde ist eine falsche Lohnabrechnung.2

Ehrlich gesagt

Was alluvo dir heute nicht abnimmt.

Eine Software, die alles verspricht, prüft am Ende nichts genau. Diese Punkte liegen heute noch bei dir.

  1. Die Normalarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche, die zuschlagsfreien Überstunden ab der 43. Stunde und die Überzeit mit 25 Prozent Zuschlag ab der 46. Stunde nach GAV Personalverleih rechnet alluvo nicht. Das Überzeitkonto ist in Planung.
  2. Nachtarbeit nach Art. 17a ArG und Sonntagsarbeit prüft der Dienstplan nicht.
  3. Die Feiertage der Kantone und die Feiertagsentschädigung nach GAV (keine Entschädigung in den ersten 13 Wochen ausser am 1. August, danach 3.2 Prozent) sind in Planung. Nur der 1. August ist bundesweit Feiertag, alle übrigen Feiertage regelt jeder Kanton.
  4. Die Arbeitszeit erfasst alluvo je Tag und schliesst sie ab. Wie lange du die Aufzeichnungen aufbewahren musst, klärst du mit deiner Rechtsberatung.

Fragen

Fragen zur Arbeitszeit in alluvo.

Prüft alluvo das Schweizer Arbeitsgesetz?

Nein. alluvo weist im Dienstplan auf Konflikte mit Höchstarbeitszeit und Ruhezeit hin, heute mit den Parametern des deutschen Marktes und nicht nach dem Arbeitsgesetz. Die Schweizer Parameter nach ArG und GAV sind in Planung.

Was gilt in der Schweiz als Höchstarbeitszeit?

Nach Art. 9 ArG 45 oder 50 Stunden pro Woche, dazu elf Stunden Ruhezeit (Art. 15a ArG). Der GAV Personalverleih kennt eine Normalarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche.

Gibt es Feiertage je Kanton in alluvo?

Der Kantonskalender ist in Planung. Bundesweit ist nur der 1. August Feiertag, alle übrigen Feiertage regelt jeder Kanton.

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