Das Arbeitsgesetz kennt der Dienstplan noch nicht. Konflikte erkennt er schon.
In der Schweiz setzen das Arbeitsgesetz und der GAV Personalverleih die Grenzen für Arbeitszeit und Ruhezeit. alluvo zeigt im Dienstplan schon heute Konflikte an, allerdings mit den Parametern des deutschen Marktes und nicht nach dem Arbeitsgesetz. Die Schweizer Parameter sind in Planung.
Arbeitsgesetz
- Höchstarbeitszeit in der Woche
- Hinweis
- Ruhezeit
- Hinweis
Eingebaut
Was alluvo prüft, und wie hart.
Jede Zeile beschreibt, was die Software heute tut. Der Stempel sagt, ob alluvo etwas verhindert, nur mit Begründung zulässt oder darauf hinweist.
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Art. 9 ArG
Hinweis
Höchstarbeitszeit in der Woche
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 oder 50 Stunden. alluvo rechnet die Schichten eines Mitarbeiters über mehrere Kunden zusammen und weist auf Konflikte hin. Die Schweizer Grenzen sind in Planung.
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Art. 15a ArG
Hinweis
Ruhezeit
Zwischen zwei Arbeitstagen liegen elf Stunden Ruhezeit. alluvo zeigt im Dienstplan zu kurze Ruhezeiten zwischen Schichten an. Ob eine Ausnahme gilt, entscheidet ein Mensch.
Hinweis alluvo weist hin, ein Mensch entscheidet.
Aus dem Alltag
Zwei Kunden, ein Mitarbeiter, ein Gesetz.
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Mit alluvo 01
Der Dienstplan rechnet zusammen.
alluvo rechnet die Schichten eines Mitarbeiters über alle Kunden zusammen und weist auf zu kurze Ruhezeiten und zu lange Wochen hin. Die Parameter dafür sind heute die des deutschen Marktes, die Schweizer sind in Planung.
Gehört der Vergangenheit an
Der Mitarbeiter arbeitet bei zwei Kunden. Kein Dienstplan sieht beide.
Montag bis Mittwoch bei einem Kunden, Mittwochabend noch eine Schicht bei einem zweiten. Wer die Stunden zusammenrechnet, hat sie in zwei Tabellen.
Die FolgeHöchstarbeitszeit und Ruhezeit gelten für den Mitarbeiter, nicht für den Einsatz.1
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Mit alluvo 02
In Planung: das Überzeitkonto.
Überzeitkonto und Zuschlagsberechnung nach GAV sind für alluvo in Planung.
Gehört der Vergangenheit an
Die Überzeit rechnet jemand am Monatsende nach.
Stunden über der Normalarbeitszeit stehen irgendwo auf dem Rapport. Ob sie zuschlagsfrei kompensiert werden oder 25 Prozent Zuschlag bekommen, hängt an der Wochenstunde.
Die FolgeEine falsch eingeordnete Stunde ist eine falsche Lohnabrechnung.2
Ehrlich gesagt
Was alluvo dir heute nicht abnimmt.
Eine Software, die alles verspricht, prüft am Ende nichts genau. Diese Punkte liegen heute noch bei dir.
- Die Normalarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche, die zuschlagsfreien Überstunden ab der 43. Stunde und die Überzeit mit 25 Prozent Zuschlag ab der 46. Stunde nach GAV Personalverleih rechnet alluvo nicht. Das Überzeitkonto ist in Planung.
- Nachtarbeit nach Art. 17a ArG und Sonntagsarbeit prüft der Dienstplan nicht.
- Die Feiertage der Kantone und die Feiertagsentschädigung nach GAV (keine Entschädigung in den ersten 13 Wochen ausser am 1. August, danach 3.2 Prozent) sind in Planung. Nur der 1. August ist bundesweit Feiertag, alle übrigen Feiertage regelt jeder Kanton.
- Die Arbeitszeit erfasst alluvo je Tag und schliesst sie ab. Wie lange du die Aufzeichnungen aufbewahren musst, klärst du mit deiner Rechtsberatung.
Wo es passiert
In diesen Apps greift es.
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Schichtplanung
Am Anfang des Plans steht die Verfügbarkeit statt eines Anrufs.
- Mitarbeitende reichen ihre Verfügbarkeit für den Folgemonat selbst ein, im Fenster, das du öffnest.
- Pflicht-Wochenenden und Sollgrössen stehen als Regeln im Plan.
- Die Zuschläge, die du einrichtest, stehen im Plan, bevor jemand die Schicht annimmt.
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Mitarbeitenden-App
Eine App. Das ganze Arbeitsverhältnis.
- Heute-Ansicht, Einsätze, Dienstplan, Arbeitszeitkonto und Ferienkonto.
- Krankmeldung, Ferienantrag, Rapport, Auslagen, Akademie, Wissensdatenbank, alles aus derselben App.
- Läuft im Browser, installierbar ohne App-Store und auch dann, wenn im Einsatz kein Netz ist.
Compliance & Sicherheit
Die anderen Gesetze.
Fragen
Fragen zur Arbeitszeit in alluvo.
Prüft alluvo das Schweizer Arbeitsgesetz?
Nein. alluvo weist im Dienstplan auf Konflikte mit Höchstarbeitszeit und Ruhezeit hin, heute mit den Parametern des deutschen Marktes und nicht nach dem Arbeitsgesetz. Die Schweizer Parameter nach ArG und GAV sind in Planung.
Was gilt in der Schweiz als Höchstarbeitszeit?
Nach Art. 9 ArG 45 oder 50 Stunden pro Woche, dazu elf Stunden Ruhezeit (Art. 15a ArG). Der GAV Personalverleih kennt eine Normalarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche.
Gibt es Feiertage je Kanton in alluvo?
Der Kantonskalender ist in Planung. Bundesweit ist nur der 1. August Feiertag, alle übrigen Feiertage regelt jeder Kanton.
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