Das österreichische AÜG: was alluvo heute abbildet. Und was in Planung ist.

Das AÜG regelt, was ein Überlasser seiner Arbeitskraft und seinem Beschäftiger schuldet: Dienstzettel, Einsatzinformation, Beschäftigerinformation, Aufzeichnungen und den Sozial- und Weiterbildungsfonds. Die Regeln für Österreich bildet alluvo noch nicht ab. Diese Seite sagt dir, was heute schon trägt und welche Pflichten du außerhalb von alluvo erfüllst.

Prüfumfang alluvo

AÜG

Information vor jeder Überlassung
Nachweis
Im Code belegt Was alluvo nicht prüft, steht weiter unten.

Eingebaut

Was alluvo prüft, und wie hart.

Jede Zeile beschreibt, was die Software heute tut. Der Stempel sagt, ob alluvo etwas verhindert, nur mit Begründung zulässt oder darauf hinweist.

  1. § 12 Abs. 1 AÜG

    Information vor jeder Überlassung

    Die Einsatzinformation vor jeder Überlassung mit ihren Pflichtangaben (Beschäftiger, Kollektivvertrag und Einstufung, Entgelt getrennt nach Grundlohn, Zulagen und Zuschlägen) erzeugt und versendet alluvo für Österreich noch nicht, das ist in Planung. Bis dahin informierst du den Mitarbeiter außerhalb von alluvo schriftlich und legst den Nachweis in der Personalakte ab.

    Nachweis

Nachweis alluvo hält Stand, Zeitpunkt und Urheber fest.

Aus dem Alltag

Zwei Pflichten, die in keinem Kalender gut aufgehoben sind.

  1. Mit alluvo 01

    Der Überlassungslohn gehört an den Einsatz.

    Für Österreich ist das in Planung: alluvo soll Beschäftigungsgruppe, Referenzverband und Überlassungslohn am Einsatz führen und vor der Verrechnung prüfen. Bis dahin rechnest du ihn außerhalb von alluvo.

    Gehört der Vergangenheit an

    Der Überlassungslohn wird im Kopf gerechnet. Mit der Tabelle vom letzten Jahr.

    Der Beschäftiger gehört einem Referenzverband an, der Kollektivvertragslohn ist im Jänner gestiegen. Ob der Mitarbeiter noch den richtigen Lohn bekommt, prüft die Lohnverrechnung mit der Tabelle vom letzten Jahr.

    Die FolgeZahlst du weniger als das nach Kollektivvertrag gebührende Entgelt, ist das Unterentlohnung nach dem LSD-BG, eine Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro; bei hohen Beträgen sieht das Gesetz höhere Strafen vor.1

  2. Mit alluvo 02

    Die Einsatzinformation soll einen Stand haben.

    Für Österreich ist das in Planung: Die Einsatzinformation soll mit dem Vertrag an den Mitarbeiter gehen, in die App, mit Stand am Einsatz (gesendet, gelesen, bestätigt) und einer Erinnerung bei knapper Zeit. Die Pflichtangaben nach § 12 AÜG gehören dazu.

    Gehört der Vergangenheit an

    Der Mitarbeiter erfährt vom Einsatz am Telefon. Irgendwann.

    Der Einsatz ist kurzfristig, der Mitarbeiter wird angerufen und fährt los. Dass er vorher schriftlich informiert wurde, lässt sich hinterher nicht zeigen.

    Die FolgeDie Einsatzinformation vor jeder Überlassung ist Pflicht. Ohne Dienstzettel darf die Arbeitskraft der Überlassung nicht folgen.2

Ehrlich gesagt

Was alluvo dir heute nicht abnimmt.

Eine Software, die alles verspricht, prüft am Ende nichts genau. Diese Punkte liegen heute noch bei dir.

  1. Den Dienstzettel nach § 11 AÜG mit seinen Pflichtangaben (Kollektivvertrag, BV-Kasse, Sozialversicherungsträger, Probemonat) erzeugt alluvo noch nicht. Das ist in Planung.
  2. Die Beschäftigerinformation nach § 12a AÜG (Qualifikation, Einstufung, Arbeitszeit- und Urlaubsbedingungen) und die Checkliste Kundenbefragung aus dem Kollektivvertrag bildet alluvo noch nicht ab. Das ist in Planung.
  3. Den Überlassungslohn mit Referenzzuschlag (Kollektivvertrag Abschnitt IX) rechnet und prüft alluvo für Österreich nicht. Das ist in Planung.
  4. Den Beitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds (0,35 Prozent der Beitragsgrundlage, §§ 22a bis 22g AÜG) berechnet alluvo nicht. Das ist in Planung.
  5. Die Aufzeichnungen nach § 13 AÜG und die jährliche Datenübermittlung an die Statistik Austria erzeugt alluvo nicht. Das ist in Planung.
  6. Die Bürgenhaftung des Beschäftigers (§ 14 AÜG) und ein Nachweisportal dazu gibt es in alluvo noch nicht.
  7. Die Gewerbeberechtigung „Überlassung von Arbeitskräften“ und den Abgleich mit dem GISA überwacht alluvo nicht.
  8. Den Arbeitsmarktzugang überlassener Arbeitskräfte nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (etwa Rot-Weiß-Rot-Karte) prüft alluvo nicht.

Fragen

Fragen zum AÜG in alluvo.

Gibt es in Österreich eine Höchstüberlassungsdauer?

Nein, das AÜG kennt keine gesetzliche Höchstdauer. Schwellen liegen bei vier Jahren Überlassung (Betriebspension, § 10 Abs. 1a AÜG) und bei zwölf Monaten grenzüberschreitender Überlassung (§ 2 Abs. 3 LSD-BG). alluvo zählt diese Fristen heute nicht, die Betriebszugehörigkeit nach Kollektivvertrag ist in Planung.

Rechnet alluvo den Überlassungslohn nach Kollektivvertrag?

Noch nicht. Maßgeblich ist der höhere Wert aus dem Mindestlohn des Überlassers und dem Kollektivvertragslohn des Beschäftigers. Gehört der Beschäftiger einem Referenzverband an, kommt ein Zuschlag dazu: 106, 110 oder 114 Prozent je nach Qualifikation, in Metall, Elektro, Mineralöl und E-Wirtschaft 109, 113 und 118 Prozent (Abschnitt IX). Die Abbildung in alluvo ist in Planung.

Erzeugt alluvo Dienstzettel und Einsatzinformation?

Noch nicht. Dienstzettel (§ 11 AÜG), Einsatzinformation (§ 12) und Beschäftigerinformation (§ 12a) mit den österreichischen Pflichtangaben sind in Planung. Bis dahin erstellst du sie außerhalb von alluvo und legst sie als Dokument in der Personalakte ab.

Was ist mit dem Sozial- und Weiterbildungsfonds?

Überlasser zahlen 0,35 Prozent der Beitragsgrundlage in den Fonds, eingehoben mit den Sozialversicherungsbeiträgen (§§ 22a bis 22g AÜG). alluvo berechnet den Beitrag heute nicht, er ist in Planung.

Prüft alluvo die Gewerbeberechtigung?

Nein. Die Überlassung von Arbeitskräften ist ein reglementiertes Gewerbe (§ 94 Z 72 und § 135 GewO), die Daten stehen im Gewerbeinformationssystem GISA. Die Gewerbeberechtigung und der Abgleich mit dem GISA sind in Planung.

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