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title: GAV-Lohnrechner: Bruttostundenlohn im Personalverleih — alluvo
description: Basislohn nach GAV Personalverleih 2026 je Kategorie und Gebiet, mit 13. Monatslohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung. Mit dem Mindestlohn des Einsatzbetriebs, wenn er höher liegt.
url: https://alluvo.ai/ch/tools/branchenzuschlag
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2. GAV-Lohnrechner

# Was verdient eine Temporärkraft mindestens pro Stunde?

Kategorie, Gebiet, Alter und Einsatzwoche wählen: Du siehst den Basislohn nach GAV Personalverleih und den Bruttostundenlohn mit 13. Monatslohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung. Liegt der Mindestlohn des Einsatzbetriebs höher, nimmt der Rechner ihn.

## Wer wird eingesetzt, und wo?

Die Basislöhne gelten pro Stunde, nach Lohnkategorie und Gebiet. Ferien und Feiertage hängen von Alter und Einsatzdauer ab.

**Die Temporärkraft**

**Angelernte** Lohnkategorie

**Normallohngebiet** Gebiet

Als Hochlohngebiete gelten die Agglomeration Bern, der Arc Lémanique sowie die Kantone BS, BL, GE und ZH. Für Genf und das Tessin weist der GAV eigene Löhne aus.[1]

**30** Alter Jahre

Unter 20 und ab 50 Jahren gelten 25 Ferientage (10.6%), für alle anderen 20 Tage (8.33%).[4]

**14** Einsatzwoche Woche

Ab der 14. Arbeitswoche kommt die Feiertagsentschädigung dazu. Mehrere Einsätze beim selben Verleiher innert 12 Monaten zählen zusammen.[5]

**0** Mindestlohn des Einsatzbetriebs CHF pro Stunde

Optional. Gilt im Einsatzbetrieb ein GAV oder NAV mit eigenem Mindestlohn, trage ihn hier ein. 0 heisst: kein eigener Mindestlohn.[3]

Bruttostundenlohn GAV Personalverleih 2026[1]

**Bruttostundenlohn mit Zuschlägen[2]**

CHF 27.56

CHF 4.80 mehr als der Basislohn

**Basislohn**

CHF 22.76

Mindestlohn nach GAV Personalverleih

**13. Monatslohn**

CHF 1.90

8.33% des Basislohns

**Ferienentschädigung[4]**

CHF 2.05

8.33% für 20 Arbeitstage Ferien

**Feiertagsentschädigung[5]**

CHF 0.85

3.2% ab der 14. Arbeitswoche

Der GAV-Basislohn von CHF 22.76 ergibt mit den Zuschlägen nach GAV einen Bruttostundenlohn von CHF 27.56.

Das ist die Untergrenze nach GAV, kein Angebot und kein Verrechnungssatz.[6]

Aus dem Lohn wird ein Verrechnungssatz erst mit Nebenkosten, Ausfall und Marge. alluvo rechnet das fortlaufend mit, aus Einsatz und Stundenzettel statt aus einem Formular.

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## Fussnoten

1. Basislöhne, Ferien- und Feiertagsentschädigung: [GAV Personalverleih 2024–2027, Ausgabe Januar 2026](https://www.swissstaffing.ch/docs/de/GAV_Personalverleih/swst_GAVP_2026_dt.pdf), Tabelle «Was gilt?». Der Rechner übernimmt sie, wie sie dort stehen. Es gilt der volle GAV-Text. ↩
2. Die Broschüre nennt den 13. Monatslohn, die Ferien und die Feiertage als Zuschläge, aber nicht die Reihenfolge, in der sie berechnet werden. Der Rechner schlägt sie nacheinander auf, jeden auf den Stand davor, und rundet erst am Ende auf den Rappen. Der 13. Monatslohn ist ein Zwölftel (8.33%). Vergleiche das Ergebnis mit deiner Lohnabrechnung. ↩
3. Untersteht der Einsatzbetrieb einem allgemein verbindlich erklärten GAV, muss der Verleiher dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen einhalten ([Art. 20 Abs. 1 AVG](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/392_392_392/de)). Sie gehen den Bestimmungen des GAV Personalverleih vor ([SECO-Weisungen zum AVG, Ziff. 3.9.10](https://www.secoalv.admin.ch/dam/secoalv/de/dokumente/publikationen/arbeitsvermittlung-personalverleih/weisungen-avg/pav_weisungen_avg_d.pdf.download.pdf/pav_weisungen_avg_d.pdf)). Der Rechner nimmt den höheren der beiden Basislöhne; liegt der Wert des Einsatzbetriebs tiefer, prüfe, welcher gilt. Für Betriebe der chemisch-pharmazeutischen Industrie, der Maschinenindustrie, der grafischen Industrie, der Uhrenindustrie, der Nahrungs- und Genussmittelindustrie und des öffentlichen Verkehrs gelten die Mindestlohnbestimmungen des GAV Personalverleih nicht. ↩
4. Ferienentschädigung: 10.6% (25 Arbeitstage) für Temporärarbeitende unter 20 oder ab 50 Jahren, 8.33% (20 Arbeitstage) für alle anderen ([GAV Personalverleih 2024–2027, Ausgabe Januar 2026](https://www.swissstaffing.ch/docs/de/GAV_Personalverleih/swst_GAVP_2026_dt.pdf)). ↩
5. Feiertagsentschädigung: keine in den ersten 13 Wochen eines Einsatzes (Ausnahme: 1. August), ab der 14. Arbeitswoche 3.2%. Mehrere Einsätze innerhalb von 12 Monaten beim selben Personalverleiher werden zusammengezählt ([GAV Personalverleih 2024–2027, Ausgabe Januar 2026](https://www.swissstaffing.ch/docs/de/GAV_Personalverleih/swst_GAVP_2026_dt.pdf)). ↩
6. Nicht enthalten sind Beiträge des Arbeitgebers wie AHV, BVG, Krankentaggeld und der Vollzugs- und Weiterbildungsbeitrag. Der Rechner liefert den Lohn, nicht den Verrechnungssatz. ↩
