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title: Personalverleih nach AVG und GAV: was alluvo kann — alluvo
description: Bewilligung, Kaution, Verleihvertrag und GAV Personalverleih: was das Schweizer Recht verlangt, was alluvo heute kann und was in Planung ist.
url: https://alluvo.ai/ch/compliance/aueg
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1. [Compliance & Sicherheit](https://alluvo.ai/ch/sicherheit)
2. AVG

# Das AVG verlangt viel. Hier steht, was alluvo davon trägt.

Personalverleih ist in der Schweiz durch das Arbeitsvermittlungsgesetz, die zugehörige Verordnung und den allgemeinverbindlich erklärten GAV Personalverleih geregelt. alluvo ist für den deutschen Markt gebaut. Diese Seite sagt, was die Schweizer Regeln verlangen, was alluvo heute schon trägt und was in Planung ist.

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Prüfumfang alluvo

AVG

**Verleihvertrag und Unterschrift**

Nachweis

**Arbeitsvertrag mit Temporärmitarbeitenden**

Nachweis

Im Code belegt Was alluvo nicht prüft, steht weiter unten.

Eingebaut

## Was alluvo prüft, und wie hart.

Jede Zeile beschreibt, was die Software heute tut. Der Stempel sagt, ob alluvo etwas verhindert, nur mit Begründung zulässt oder darauf hinweist.

1. Art. 22 AVG
   
   ### Verleihvertrag und Unterschrift
   
   Der Verleihvertrag liegt schriftlich und von beiden Seiten unterzeichnet vor, bevor der Einsatz beginnt. alluvo hält Stand, Zeitpunkt und Urheber jeder Unterschrift am Einsatz fest. Schriftform heisst im Schweizer Recht eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur. Die qualifizierte Signatur ist für alluvo in Planung.
   
   Nachweis
2. Art. 19 AVG
   
   ### Arbeitsvertrag mit Temporärmitarbeitenden
   
   Der Arbeitsvertrag liegt schriftlich vor dem Einsatz vor und nennt unter anderem Einsatzort, Kündigungsfristen und Lohn. alluvo legt ihn als Dokument an der Personalakte ab und hält den Stand der Unterschrift fest. Die Pflichtangaben der Schweizer Vorlage sind in Planung.
   
   Nachweis

Nachweis alluvo hält Stand, Zeitpunkt und Urheber fest.

Aus dem Alltag

## Drei Pflichten, die in keinem Kalender gut aufgehoben sind.

1. Mit alluvo 01
   
   ### In Planung: die GAV-Prüfung.
   
   Lohnkategorie, Region und der anwendbare GAV am Einsatzort sowie die Prüfregel «Lohn mindestens Mindestlohn» sind für alluvo in Planung. Sag uns, dass du sie brauchst.
   
   Gehört der Vergangenheit an
   
   ### Der Mindestlohn steht in einer PDF. *Und ändert sich jedes Jahr.*
   
   Der GAV Personalverleih legt Basislöhne nach Lohnkategorie und Region fest. Dazu kommen 13. Monatslohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung. Welche Tabelle für welchen Einsatz gilt, schlägt jemand nach, wenn er daran denkt.
   
   **Die Folge**Ein Einsatzbetrieb mit eigenem allgemeinverbindlich erklärtem GAV geht vor: Dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen gelten für die Temporären sofort.[1]
2. Mit alluvo 02
   
   ### In Planung: Bewilligung und Einsatzstunden.
   
   Bewilligungsnummer, Einsatzstunden-Zähler für die Schwelle von 60’000 Stunden und die Erinnerung an die Jahresmeldung sind für alluvo in Planung.
   
   Gehört der Vergangenheit an
   
   ### Die Bewilligung hängt im Büro. *Die Kaution rechnet jemand im Kopf.*
   
   Gewerbsmässiger Personalverleih braucht eine kantonale Bewilligung, dazu eine Kaution, die mit den Einsatzstunden des Vorjahrs steigt. Wann die Schwelle erreicht ist, zählt jemand von Hand.
   
   **Die Folge**Ein Verleihvertrag ohne Bewilligung ist nichtig. Das SECO führt ein öffentliches Verzeichnis der Betriebe.[2]
3. Mit alluvo 03
   
   ### In Planung: der Fristenrechner.
   
   Fristen nach Dienstmonaten und das Zusammenzählen von Einsätzen bei Kettenverträgen sind für alluvo in Planung.
   
   Gehört der Vergangenheit an
   
   ### Die Kündigungsfrist hängt vom Dienstmonat ab. *Den zählt jemand von Hand.*
   
   Temporärmitarbeitende haben in den ersten Monaten kurze Fristen, später die des Obligationenrechts. Jeder Einsatz ist ein neuer Vertrag, ausser bei Kettenverträgen. Wo die Grenze liegt, weiss nur, wer mitgezählt hat.
   
   **Die Folge**Fristen dürfen verlängert, aber nicht verkürzt werden. Jede Vorlage muss die Stufen kennen.[3]

Ehrlich gesagt

## Was alluvo dir heute nicht abnimmt.

Eine Software, die alles verspricht, prüft am Ende nichts genau. Diese Punkte liegen heute noch bei dir.

1. Die Bewilligung nach Art. 12 AVG, die Kaution und die jährliche Meldung des Verleihumfangs verwaltet alluvo nicht. Die Bewilligungsnummer auf Dokumenten und die Erinnerung an die Jahresmeldung sind in Planung.
2. Den GAV Personalverleih mit Mindestlöhnen nach Lohnkategorie und Region, Ferien- und Feiertagsentschädigung sowie Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträgen kennt alluvo nicht. Die Prüfregel «Lohn mindestens Mindestlohn» ist in Planung.
3. Welcher allgemeinverbindlich erklärte GAV am Einsatzort des Einsatzbetriebs gilt und dass dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen vorgehen (Art. 20 AVG), prüft alluvo nicht.
4. Kündigungsfristen nach Dienstmonaten (Art. 19 Abs. 4 AVG, Art. 335c OR) und das Zusammenzählen von Einsätzen bei Kettenverträgen rechnet alluvo nicht.
5. Die Entschädigung bei Übertritt in den Einsatzbetrieb (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG) rechnet alluvo nicht.
6. Lohnabrechnung, Swissdec-Meldungen, Quellensteuer sowie BVG, KTG und UVG sind in Planung.

Compliance & Sicherheit

Die anderen Gesetze.

- [Arbeitsgesetz Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, GAV — teils in Planung](https://alluvo.ai/ch/compliance/arbeitszeitgesetz)
- [Sicherheit Die Leine, die Leitplanken, der Datenschutz](https://alluvo.ai/ch/sicherheit)

Fragen

## Fragen zum Schweizer Personalverleih in alluvo.

**Kennt alluvo das AVG und den GAV Personalverleih?**

Noch nicht. alluvo ist für den deutschen Markt gebaut. Die Abbildung von AVG, AVV und GAV Personalverleih ist in Planung. Sag uns, welche Teile du zuerst brauchst.

**Gibt es in der Schweiz eine Höchstüberlassungsdauer?**

Nein. Das AVG kennt keine gesetzliche Höchstdauer für den Personalverleih, und es gibt keinen Equal-Pay-Stichtag. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlich erklärter GAV, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen sofort (Art. 20 AVG).

**Kann alluvo Verleihverträge für die Schweiz erstellen?**

alluvo erstellt Verträge aus den Daten des Einsatzes. Die Schweizer Vorlagen mit den Pflichtangaben nach Art. 19 und Art. 22 AVG sind in Planung, ebenso die qualifizierte elektronische Signatur.

**Verwaltet alluvo meine Bewilligung und die Kaution?**

Nein. Bewilligungsnummer, Einsatzstunden-Zähler für die Kautionsschwelle und die Erinnerung an die Jahresmeldung sind in Planung.

## Sehen ist einfacher als lesen.

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## Fussnoten

1. Art. 20 AVG und Art. 48a AVV; SECO-Weisungen zum AVG, Ziff. 3.9.9 und 3.9.10; GAV Personalverleih 2024 bis 2027. ↩
2. Art. 12, Art. 14 und Art. 22 Abs. 5 AVG; SECO-Weisungen zum AVG, Ziff. 3.1 und 3.3. Die Kaution beträgt 50’000 Franken, bei mehr als 60’000 Einsatzstunden im Vorjahr 100’000 Franken. ↩
3. Art. 19 Abs. 4 AVG, Art. 335c OR; SECO-Weisungen zum AVG, Ziff. 3.8.10. In den ersten drei Monaten gelten mindestens zwei Arbeitstage, vom vierten bis zum sechsten Monat sieben Tage, danach die Fristen des OR. ↩
